FAQs

Frequently asked questions
Was ist eine Online-Vorwahl?
Es freut uns, dass du dich für Vorwahlen bei NEOS interessierst. Du kannst daran entweder als interessierte:r Bürger:in den Kandidat:innen Fragen stellen, als Vorwähler:in die Liste aktiv mitgestalten und Punkte vergeben oder als Kandidat:in teilnehmen.

Die Erstellung von Kandidat:innenlisten für Wahlen wird bei NEOS immer nach einem mehrstufigen Vorwahlverfahren durchgeführt. Im dreistufigen Verfahren sind das Stufe 1: Öffentliche Vorwahl, Stufe 2: Votum durch Vorstand oder Landesteam und Stufe 3, das Mitgliedervotum. 

Die NEOS Vorwahl als interessierte:r Bürger:in

Im Rahmen des Vorwahlprozesses haben interessierte Bürger:innen die Möglichkeit, Kandidat:innen während des Online Dialogs Fragen zu stellen.
Voraussetzung:

  • Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu

Die NEOS Vorwahl als Vorwählen:in

Du möchtest unsere Liste aktiv mitgestalten? Während der ersten Vorwahlstufe kann jede:r interessierte Bürger:in die NEOS Liste als Vorwähler:in mitgestalten. Die Voraussetzungen zum aktiven Wahlrecht bei NEOS Vorwahlen hängen vom jeweiligen zu wählenden Vertretungskörper ab. Jedenfalls ist eine Registrierung unter vorwahl.neos.eu erforderlich, der Nachweis der Identität und die Prüfung, ob die/der Teilnehmer:in wahlberechtigt ist (wird von NEOS durchgeführt). Nähere Informationen dazu findest du in der Satzung .
Voraussetzungen:

  • Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu
  • Erfolgreiche Verifizierung (wenn du auf deinen Account klickst steht unter "Verifzierungsstatus" "wahlberechtigt")

Die NEOS Vorwahl als Kandidat:in 

Bei uns kann sich jede:r interessierte:r Bürger:in für einen Listenplatz auf einer NEOS Liste für Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats- oder EU-Wahlen bewerben. Ganz unabhängig davon, ob er oder sie Mitglied bei NEOS ist. Voraussetzungen für eine Kandidatur sind die passive Wahlberechtigung zum jeweiligen Vertretungskörper, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch die zuständigen NEOS Gremien.

Wie funktionieren die NEOS-Vorwahlen für die Nationalratswahl 2024?
Die Erstellung der Kandidat:innenlisten findet bei NEOS in einem transparenten, dreistufigen Vorwahlverfahren statt. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht. Deshalb stehen unsere Vorwahlen auch allen Bürger:innen offen.

Kandidatur

Jede:r passiv Wahlberechtigte kann sich um einen Listenplatz bei NEOS bewerben. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen über diese Website an NEOS übermittelt werden. Das Zeitfenster für die Kandidatur ist der 05.03.2024 12:00 Uhr bis 20.03.2023 12:00 Uhr.

Persönliches Vorwahlprofil

Nach der Übermittlung der Unterlagen erhalten alle Kandidat:innen Zugangsdaten zur Einrichtung ihrer persönlichen Vorwahlprofile. Unter vorwahl.neos.eu können sie sich Wähler:innen präsentieren und von 25.03.2024 12:00 Uhr bis 03.04.2024 12:00 Uhr im Online Dialog Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.

Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl

Von 04.04.2024 12:00 Uhr bis 13.04.2024 12:00 Uhr können den Kandidat:innen über unsere Vorwahlplattform Punkte im Vorwahlverfahren vergeben werden. Vorwahl berechtigt ist dabei jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, oder in Österreich ihren Hauptwohnsitz hat. Die Registrierung zum/zur Vorwähler:in ist jederzeit unter vorwahl.neos.eu möglich. Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den „Bürger:innenvorschlag“.

Stufe 2 - Erweiterter Vorstand

In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben die Mitglieder des Erweiterten Vorstand Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe 2 ist der „Vorstandsvorschlag“.

Stufe 3 - Bundesmitgliederversammlung

Im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung am 20.04.2024 in Graz werden von allen NEOS Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den „Mitgliedervorschlag“.

Das Ergebnis der Bundesliste

Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die NEOS-Bundesliste für die Nationalratswahl 2024.

Das Ergebnis der Landeslisten

Bei Landeslisten vergeben in der zweiten Stufe der Vorstand und das jeweilige Landesteam (Landesvorstand) Punkte. Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die jeweilige NEOS Landesliste für die Nationalratswahl 2024.

Wo finde ich mehr Informationen zur Listenerstellung für die Nationalratswahl 2024?
Unter nationalratswahl.neos.eu findest du alles Wissenswerte rund um den Vorwahlprozess für die Listenerstellung für die NEOS Liste zur Nationalratswahl 2024.
Muss ich NEOS-Mitglied sein, um bei der öffentlichen Vorwahlstufe 1 abzustimmen?
Nein. Die Mitgliedschaft bei NEOS ist keine Voraussetzung, um in der Vorwahlstufe 1 Punkte zu vergeben.
Wer darf bei der öffentlichen Vorwahl mitwählen?

Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und entweder in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die öffentliche Vorwahl wird über diese Plattform abgewickelt.

Um in der öffentlichen Vorwahl Punkte vergeben zu können, sind eine Registrierung als Vorwähler:in sowie die Verifizierung des Vorwähler:innen-Accounts Voraussetzung.

Ich habe schon einmal bei einer Vorwahl mitgemacht. Muss ich mich erneut registrieren?
Wir freuen uns sehr, dass du erneut als Vorwähler:in oder als Kandidat:in bei einer NEOS Vorwahl teilnimmst. Da wir seit Oktober 2023 mit einem neuen Vorwahltool arbeiten, musst du dich erneut registrieren, wenn du deinen Account vor diesem Datum angelegt hast.
Was muss ich tun, um in der Vorwahlstufe 1 Punkte vergeben zu können?
Du musst dich auf dieser Plattform registrieren und deinen Account verifizieren lassen. Ob du verifiziert bist, siehst du, wenn du rechts oben deine Initialen anklickst, „Account“ auswählst und deinen Verifizierungsstatus prüfst: 

  • nicht verifiziert“: du musst den Verifizierungsprozess starten und dein Profil mittels E-ID (Digitales Amt), Ausweisupload oder persönlich in einer NEOSphäre verifizieren.
  • Warte auf Dokumentenprüfung“: du hast bereits Unterlagen eingereicht und wir überprüfen im Hintergrund deine Wahlberechtigung.
  • Identität bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Identität bestätigt hast).
  • Adresse bestätigt (manuelle Überprüfung der Wahlberechtigung läuft)“: wir prüfen im Hintergrund, ob du wahlberechtigt bist (innerhalb weniger Stunden, nachdem du deine Adresse bestätigt hast).

Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an vorwahl@neos.eu.

Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl und kannst Punkte vergeben.

Ich bin österreichische:r Staatsbürger:in. Wie kann ich meinen Vorwahlaccount verifizieren lassen, um in der Vorwahlstufe 1 Punkte vergeben zu können?
Der erste Schritt besteht darin, dass du dich hier registrierst . Bitte gib genau jene Daten an, die offiziell von dir in der Wählerevidenz gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem weiteren Schritt deine Identität und deine Wahlberechtigung überprüfen.

Bestätigung der Identität

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Wenn du eID als Verifizierungsmethode gewählt hast, müssen wir im Hintergrund noch deine Staatsbürgerschaft überprüfen. Denn leider werden hier keine Informationen zu deiner Staatsbürgerschaft übermittelt. Dies erfolgt durch einen automatischen Abgleich mit der Wählerevidenz. Dafür müssen deine eingegebenen Informationen mit jenen der Wählerevidenz ganz genau übereinstimmen. Wenn alle Daten korrekt sind, schalten wir dich innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Persönlich mit Ausweis

Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Ich bin kein:e österreichische:r Staatsbürger:in, aber habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich. Wie kann ich meinen Vorwahlaccount verifizieren lassen, um in der Vorwahlstufe 1 Punkte vergeben zu können?
Der erste Schritt besteht darin, dass du dich hier registrierst . Bitte gib hier genau jene Daten an, die offiziell von dir in deinem Reisedokument gespeichert sind (zweiter Vorname, kein Spitzname, …). Du benötigst für die Registrierung jedenfalls eine eigene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem weiteren Schritt deine Identität und deine Adresse überprüfen.

Bestätigung deiner Identität

Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.

Bestätigung deiner Wahlberechtigung

  • eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria")

Verifiziere dich mithilfe deiner e-ID. Leider werden hier noch keine Informationen zu deinem Hauptwohnsitz übermittelt. Dafür musst du uns noch eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, übermitteln. Dies kannst du über den Dokumente-Upload erledigen oder indem du uns die Meldebestätigung an vorwahl@neos.eu übermittelst.

  • Dokumente-Upload

Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.

  • Persönlich mit Ausweis und Meldezettel

Komm mit deinem Pass oder deinem Personalausweis sowie einer Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deiner Dokumente deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.

Wie funktioniert die Abstimmung bei der Vorwahlstufe 1?
Wenn du verifiziert bist und das Abstimmungsfenster offen ist, kannst du zweimal abstimmen:

Im ersten Schritt wählst du eine Person aus dem Feld der Kandidat:innen für den Listenplatz eins aus.

Im zweiten Schritt kannst du Punkte an Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze geben. Dabei gibst du 5 Punkte an deine Favoritin / deinen Favoriten, der nächsten Person 4 Punkte, der nächsten 3 Punkte, der nächsten 2 Punkte und ein letztes Mal 1 Punkt. Gesamt kannst du also 15 Punkte vergeben.

ACHTUNG: Du musst alle 15 Punkte in der beschriebenen Reihenfolge vergeben.

Am Ende der Vorwahlstufe 1 wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für den Listenplatz 1 durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert und das ergibt den Punktezwischenstand für den Spitzenkandidaten bzw. die Spitzenkandidatin.

Analog dazu wird die Gesamtpunktezahl der Kandidat:innen für die weiteren Listenplätze durch die Anzahl der teilgenommenen Vorwähler:innen dividiert, woraus sich der Punktezwischenstand aller weiteren Kandidat:innen ergibt.
Gibt es Anleitungsvideos für all das?
Hier findest du unsere Anleitungsvideos (werden laufend ergänzt):

Registrierung und Verifizierung