Es freut uns, dass du dich für Vorwahlen bei NEOS interessierst. Du kannst daran entweder als interessierte:r Bürger:in den Kandidat:innen Fragen stellen, als Vorwähler:in die Liste aktiv mitgestalten und Punkte vergeben oder als Kandidat:in teilnehmen.
Die Erstellung von Kandidat:innenlisten für Wahlen wird bei NEOS immer nach einem mehrstufigen Vorwahlverfahren durchgeführt. Im dreistufigen Verfahren sind das Stufe 1: Öffentliche Vorwahl, Stufe 2: Votum durch Vorstand oder Landesteam und Stufe 3, das Mitgliedervotum.
Die NEOS Vorwahl als interessierte:r Bürger:in
Im Rahmen des Vorwahlprozesses haben interessierte Bürger:innen die Möglichkeit, Kandidat:innen während des Online Dialogs Fragen zu stellen.
Voraussetzung:
Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu
Die NEOS Vorwahl als Vorwählen:in
Du möchtest unsere Liste aktiv mitgestalten? Während der ersten Vorwahlstufe kann jede:r interessierte Bürger:in die NEOS Liste als Vorwähler:in mitgestalten. Die Voraussetzungen zum aktiven Wahlrecht bei NEOS Vorwahlen hängen vom jeweiligen zu wählenden Vertretungskörper ab (Europäisches Parlament, Nationalrat, Landtag, Gemeinderat). Jedenfalls ist eine Registrierung unter vorwahl.neos.eu erforderlich, der Nachweis der Identität und die Prüfung, ob die/der Teilnehmer:in wahlberechtigt ist (wird von NEOS durchgeführt). Nähere Informationen dazu findest du in der Satzung .
Voraussetzungen:
Erfolgreiche Registrierung unter vorwahl.neos.eu
Erfolgreiche Verifizierung (wenn du auf deinen Account klickst steht unter "Verifzierungsstatus" "wahlberechtigt")
Die NEOS Vorwahl als Kandidat:in
Bei uns kann sich jede:r interessierte:r Bürger:in für einen Listenplatz auf einer NEOS Liste für Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats- oder EU-Wahlen bewerben. Ganz unabhängig davon, ob er oder sie Mitglied bei NEOS ist. Voraussetzungen für eine Kandidatur sind die passive Wahlberechtigung zum jeweiligen Vertretungskörper, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch die zuständigen NEOS Gremien.
Die Erstellung der Kandidat:innenlisten findet bei NEOS in einem transparenten, dreistufigen Vorwahlverfahren statt. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Politik mehr Menschen aus der Mitte der Gesellschaft braucht. Deshalb stehen unsere Vorwahlen auch allen Bürger:innen offen.
Kandidatur
Jede:r passiv Wahlberechtigte kann sich um einen Listenplatz bei NEOS bewerben. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen über diese Website an NEOS übermittelt werden.
Persönliches Vorwahlprofil
Nach der Übermittlung der Unterlagen erhalten alle Kandidat:innen Zugangsdaten zur Einrichtung ihrer persönlichen Vorwahlprofile. Unter vorwahl.neos.eu können sie sich Wähler:innen präsentieren und anschließend im Online Dialog Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.
Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl
Die Vergabe von Punkten erfolgt direkt über unsere Vorwahlplattform. Vorwahlberechtigt ist dabei grundsätzlich jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Je nach Wahl, kommen hier noch weitere Anforderungen hinzu:
Listenerstellung für bundesweite Wahlen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Hauptwohnsitz in Österreich
Listenerstellung für Landtagswahl: Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland
Listenerstellung für Gemeinderat: Bei Gemeinden über 100.000 Einwohner:innen gibt es in der Regel ebenfalls eine Öffentliche Vorwahl. Vorwahlberechtigt sind hier Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.
Die Registrierung zum/zur Vorwähler:in ist jederzeit unter vorwahl.neos.eu möglich. Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den „Bürger:innenvorschlag“.
Stufe 2 - Vorstand / Landesteam / Erweitertes Landesteam
In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben - nach Wahl - die Mitglieder des (Bundes)Vorstands, des Landesteams oder des Erweiterten Landesteam Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe 2 ist der „Vorstandsvorschlag“.
Stufe 3 - Landesmitgliederversammlung
Im Rahmen einer (Bundes)mitgliederversammlung oder Landesmitgliederversammlung werden von allen NEOS Mitgliedern (bzw. von NEOS Mitgliedern des jeweiligen Bundeslandes / der jeweiligen Gemeinde) Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den „Mitgliedervorschlag“.
Das Ergebnis der Liste
Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die NEOS-Liste.
Grundsätzlich jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Je nach Wahl, kommen hier noch weitere Anforderungen hinzu:
Listenerstellung für bundesweite Wahlen: österreichische Staatsbürgerschaft oder Hauptwohnsitz in Österreich
Listenerstellung für Landtagswahl: Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland
Listenerstellung für Gemeinderat: Bei Gemeinden über 100.000 Einwohner:innen gibt es in der Regel ebenfalls eine Öffentliche Vorwahl. Vorwahlberechtigt sind hier Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde.
Um in der öffentlichen Vorwahl Punkte vergeben zu können, sind eine Registrierung als Vorwähler:in sowie die Verifizierung des Vorwähler:innen-Accounts Voraussetzung.
Ich habe schon einmal bei einer Vorwahl mitgemacht. Muss ich mich erneut verifizieren?
Wir freuen uns sehr, dass du erneut als Vorwähler:in oder als Kandidat:in bei einer NEOS Vorwahl teilnimmst. Um sicherzustellen, dass nur jene Personen abstimmen können, die für die jeweilige Vorwahl berechtigt sind, legt der Vorstand / das Landesteam für jede Vorwahl fest, wie lange die zuletzt durchgeführte Verifizierung zurückliegen darf. In der Regel sind das 6 Monate. Dadurch verliert die Verifizierung nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und du musst dich erneut verifizieren. Ob das in deinem Fall notwendig ist, siehst du auf deiner Profilseite unter “Verifizierungsstatus”.
Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an vorwahl@neos.eu.
Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl und kannst Punkte vergeben.
Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem weiteren Schritt deine Identität und deine Wahlberechtigung überprüfen.
Bestätigung der Identität
Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.
Bestätigung deiner Wahlberechtigung
Wenn du eID als Verifizierungsmethode gewählt hast, müssen wir im Hintergrund noch deine Staatsbürgerschaft überprüfen. Denn leider werden hier keine Informationen zu deiner Staatsbürgerschaft übermittelt. Dies erfolgt durch einen automatischen Abgleich mit der Wählerevidenz. Dafür müssen deine eingegebenen Informationen mit jenen der Wählerevidenz ganz genau übereinstimmen. Wenn alle Daten korrekt sind, schalten wir dich innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.
Ich bin kein:e österreichische:r Staatsbürger:in, aber habe meinen Hauptwohnsitz in Österreich bzw. bei der Listenerstellung für Landtagswahlen im jeweiligen Bundesland bzw. bei der Listenerstellung für Gemeinderatswahlen in Gemeinden über 100.000 Einwohner:innen in der jeweiligen Gemeinde. Wie kann ich meinen Vorwahlaccount verifizieren lassen, um in der Vorwahlstufe 1 Punkte vergeben zu können?
Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.
Bestätigung deiner Wahlberechtigung
Verifiziere dich mithilfe deiner e-ID. Leider werden hier noch keine Informationen zu deinem Hauptwohnsitz übermittelt. Dafür musst du uns noch eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, übermitteln. Dies kannst du über den Dokumente-Upload erledigen oder indem du uns die Meldebestätigung an vorwahl@neos.eu übermittelst.
Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Komm mit deinem Pass oder deinem Personalausweis sowie einer Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deiner Dokumente deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.
Registrierung und Verifizierung
Einwilligung zur Kontaktierung durch NEOS
Wenn du dich im Rahmen deiner Registrierung bereit erklärst, dass NEOS (Partei, Parlamentsklub und NEOS LAB) dir nach dem Ende der Vorwahl Informationen zukommen lassen darf, speichern wir die von dir angegebenen Daten in unserer Kontaktdatenbank (NEOS CRM). Ausführliche Informationen zu Verarbeitung von Daten durch NEOS findest du auf unserer Seite https://www.neos.eu/datenschutz
Daten werden nur im Rahmen des Vorwahlprozesses zur Verfügung gestellt
Wenn du uns deine Daten ausschließlich für die Teilnahme an einem Vorwahlprozess zur Verfügung stellst, verbleiben sie in der eigenen Datenbank von vorwahl.neos.eu und werden nicht mit anderen Systemen von NEOS verknüpft. Ausgenommen davon sind Mailings, die wir im Zuge des Vorwahlprozesses verschicken, um dich über die Vorwahl und einzelne Schritte im Rahmen der Verifizierung zu informieren. Dafür verwenden wir deinen Namen, Vornamen sowie deine Mailadresse und verarbeiten sie über unser Newslettertool Cambuildr (siehe dazu die Datenschutzerklärung von Cambuildr).
Du kannst alle deine Daten auf vorwahl.neos.eu jederzeit selbstständig löschen - gehe dazu auf https://vorwahl.neos.eu/user/userdata und klicke auf Account löschen – oder uns per Mail (vorwahl@neos.eu) kontaktieren, damit wir die Löschung deiner Daten vornehmen.