Die Erstellung von Kandidat:innenlisten für Wahlen wird bei NEOS immer nach einem mehrstufigen Vorwahlverfahren durchgeführt. Im dreistufigen Verfahren sind das Stufe 1: Öffentliche Vorwahl, Stufe 2: Votum durch Vorstand oder Landesteam und Stufe 3, das Mitgliedervotum.
Die NEOS Vorwahl als interessierte:r Bürger:in
Im Rahmen des Vorwahlprozesses haben interessierte Bürger:innen die Möglichkeit, Kandidat:innen während des Online Dialogs Fragen zu stellen.
Voraussetzung:
Die NEOS Vorwahl als Vorwählen:in
Du möchtest unsere Liste aktiv mitgestalten? Während der ersten Vorwahlstufe kann jede:r interessierte Bürger:in die NEOS Liste als Vorwähler:in mitgestalten. Die Voraussetzungen zum aktiven Wahlrecht bei NEOS Vorwahlen hängen vom jeweiligen zu wählenden Vertretungskörper ab. Jedenfalls ist eine Registrierung unter vorwahl.neos.eu erforderlich, der Nachweis der Identität und die Prüfung, ob die/der Teilnehmer:in wahlberechtigt ist (wird von NEOS durchgeführt). Nähere Informationen dazu findest du in der Satzung .
Voraussetzungen:
Die NEOS Vorwahl als Kandidat:in
Bei uns kann sich jede:r interessierte:r Bürger:in für einen Listenplatz auf einer NEOS Liste für Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats- oder EU-Wahlen bewerben. Ganz unabhängig davon, ob er oder sie Mitglied bei NEOS ist. Voraussetzungen für eine Kandidatur sind die passive Wahlberechtigung zum jeweiligen Vertretungskörper, eine fristgerechte Bewerbung und die Zulassung durch die zuständigen NEOS Gremien.
Jede:r passiv Wahlberechtigte kann sich um einen Listenplatz bei NEOS bewerben. Dazu müssen alle erforderlichen Unterlagen über diese Website an NEOS übermittelt werden. Das Zeitfenster für die Kandidatur ist der 05.03.2024 12:00 Uhr bis 20.03.2023 12:00 Uhr.
Persönliches Vorwahlprofil
Nach der Übermittlung der Unterlagen erhalten alle Kandidat:innen Zugangsdaten zur Einrichtung ihrer persönlichen Vorwahlprofile. Unter vorwahl.neos.eu können sie sich Wähler:innen präsentieren und von 25.03.2024 12:00 Uhr bis 03.04.2024 12:00 Uhr im Online Dialog Fragen von interessierten Bürger:innen beantworten.
Stufe 1 - Öffentliche Vorwahl
Von 04.04.2024 12:00 Uhr bis 13.04.2024 12:00 Uhr können den Kandidat:innen über unsere Vorwahlplattform Punkte im Vorwahlverfahren vergeben werden. Vorwahl berechtigt ist dabei jede Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und entweder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, oder in Österreich ihren Hauptwohnsitz hat. Die Registrierung zum/zur Vorwähler:in ist jederzeit unter vorwahl.neos.eu möglich. Die Anzahl der erzielten Stimmen in der öffentlichen Online-Vorwahl wird durch die Anzahl der teilnehmenden Wähler:innen dividiert, das Ergebnis bildet den „Bürger:innenvorschlag“.
Stufe 2 - Erweiterter Vorstand
In der zweiten Stufe des Vorwahlverfahrens vergeben die Mitglieder des Erweiterten Vorstand Punkte an die Kandidat:innen. Das Ergebnis der Stufe 2 ist der „Vorstandsvorschlag“.
Stufe 3 - Bundesmitgliederversammlung
Im Rahmen der Bundesmitgliederversammlung am 20.04.2024 in Graz werden von allen NEOS Mitgliedern Punkte an die Kandidat:innen vergeben. Die Anzahl der erzielten Vertrauenspunkte in der Mitgliederversammlung wird durch die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen dividiert, das Ergebnis bildet den „Mitgliedervorschlag“.
Das Ergebnis der Bundesliste
Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die NEOS-Bundesliste für die Nationalratswahl 2024.
Das Ergebnis der Landeslisten
Bei Landeslisten vergeben in der zweiten Stufe der Vorstand und das jeweilige Landesteam (Landesvorstand) Punkte. Die gewichteten Punkte aus den drei Stufen werden addiert und die Kandidat:innen entsprechend gereiht. Daraus ergibt sich die jeweilige NEOS Landesliste für die Nationalratswahl 2024.
Alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und entweder in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben oder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Die öffentliche Vorwahl wird über diese Plattform abgewickelt.
Um in der öffentlichen Vorwahl Punkte vergeben zu können, sind eine Registrierung als Vorwähler:in sowie die Verifizierung des Vorwähler:innen-Accounts Voraussetzung.
Du unterstützt diesen Prozess am besten, indem du deine Daten genauso angibst, wie sie auch in der Wählerevidenz zu finden sind. Bei Fragen wende dich gerne an vorwahl@neos.eu.
Wenn du verifiziert bist, wähle aus dem Menüpunkt „Vorwahlen“ die Wahl aus, an der du als Vorwähler:in teilnehmen willst. Wenn das Abstimmungsfenster offen ist, siehst du den Button „Jetzt wählen“ rechts oben. Über diesen Button kommst du direkt zur Wahl und kannst Punkte vergeben.
Um sicherzustellen, dass jede:r Wähler:in nur eine einzige Stimme abgibt (one person, one vote), müssen wir in einem weiteren Schritt deine Identität und deine Wahlberechtigung überprüfen.
Bestätigung der Identität
Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.
Bestätigung deiner Wahlberechtigung
Wenn du eID als Verifizierungsmethode gewählt hast, müssen wir im Hintergrund noch deine Staatsbürgerschaft überprüfen. Denn leider werden hier keine Informationen zu deiner Staatsbürgerschaft übermittelt. Dies erfolgt durch einen automatischen Abgleich mit der Wählerevidenz. Dafür müssen deine eingegebenen Informationen mit jenen der Wählerevidenz ganz genau übereinstimmen. Wenn alle Daten korrekt sind, schalten wir dich innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Komm mit deinem gültigen Pass oder deinem Personalausweis bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deines Dokuments deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.
Zur Bestätigung deiner Identität stehen mehrere Möglichkeiten zur Wahl. Entweder du nutzt die eID (Digitales Amt, vormals "ID Austria"), lädst deine Dokumente hoch oder kommst persönlich mit einem Ausweis in einer unserer NEOSphären vorbei.
Bestätigung deiner Wahlberechtigung
Verifiziere dich mithilfe deiner e-ID. Leider werden hier noch keine Informationen zu deinem Hauptwohnsitz übermittelt. Dafür musst du uns noch eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, übermitteln. Dies kannst du über den Dokumente-Upload erledigen oder indem du uns die Meldebestätigung an vorwahl@neos.eu übermittelst.
Lade über unsere Website ein qualitativ hochwertiges Foto oder einen Scan deines gültigen Reisedokumentes (Reisepass oder Personalausweis) sowie eine Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, hoch. Wir kontrollieren deine Daten und schalten dich, wenn alle Daten korrekt sind, innerhalb weniger Stunden frei. Wenn uns noch Informationen fehlen, melden wir uns bei dir unter deiner angegebenen E-Mail-Adresse.
Komm mit deinem Pass oder deinem Personalausweis sowie einer Meldebestätigung, die nicht älter als 12 Monate sein darf, bei uns vorbei! Die Öffnungszeiten unserer NEOSphären findest du hier. ACHTUNG! Bitte ruf unbedingt mindestens 2 Werktage, bevor du vorbeikommst, an! Wir überprüfen anhand deiner Dokumente deine Wahlberechtigung und schalten dich (in der Regel innerhalb weniger Stunden) frei.
Registrierung und Verifizierung